Was und wen wir fördern
Wenn Sie ein Projekt planen...
das durch uns gefördert werden könnte, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusenden können. Oder Sie laden sich die Dokumente von dieser Seite herunter.
Wen fördern wir?
Wir fördern Initiativen, die eine Gesellschaft gestalten, die der Würde des Menschen verpflichtet ist und den Frieden, soziale Gerechtigkeit und die Bewahrung unserer Umwelt als ihre höchsten Güter begreift.
Anträge können also alle Organisationen, Vereine, Institutionen und ehrenamtlich Tätigen stellen, deren Vorhaben mit dem oben beschriebenen Themenfeld in Beziehung steht.
Als besonderen Schwerpunkt fördern wir die Arbeit von und mit Jugendlichen.
Was fördern wir?
Wir fördern Veranstaltungen, Forschungsvorhaben, Publikationen und sonstige Initiativen, die dem Stiftungszweck im Sinne unserer Satzung dienen.
Wie fördern wir?
Wir sind bemüht, eine Förderung so einfach wie möglich zu realisieren.
Fördern ganz einfach: So wird Ihr Projekt Schritt für Schritt Realität.
Dennoch benötigen wir zur Beurteilung der Projekte natürlich eine genaue Beschreibung des jeweiligen Vorhabens.
Bitte machen Sie sich vor einer Antragstellung mit unseren Förderrichtlinien vertraut. Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Vorhaben könnte durch uns gefördert werden, stellen Sie bitte einen schriftlichen Förderantrag, den Sie uns vorab gern auch per E-Mail zusenden können. Die längerfristige Wirkung Ihres Projekts muß daraus ebenso klar erkennbar sein, wie wer wann was wo mit wem macht. Der Kosten- und Finanzierungsplan muß detaillierte Angaben über die erwarteten Einnahmen (Eigenanteil, Drittmittel etc.) und Ausgaben (Sach-, Personal-, Verwaltungs- und sonstige Kosten) enthalten.
Bei Fragen zur Antragstellung beraten wir Sie gerne.
Sobald wir Ihren vollständig ausgefüllten Förderantrag erhalten haben, prüft der Vorstand Ihr Projekt und leitet den Antrag zur Entscheidung an den Stiftungsbeirat weiter. Auch wenn wir bemüht sind, Ihre Anträge jeweils laufend zu bearbeiten und zu entscheiden, beachten Sie bitte dennoch unsere Antrags- und Beratungstermine. Sie erhalten jeweils unverzüglich Nachricht. [nach oben]
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde...
erhalten Sie von uns einen Zuwendungsbescheid über die bewilligten Fördermittel. Der dort niedergelegte Kosten- und Finanzierungsplan ist verbindlich. Die Förderung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Eine Förderung erfolgt in der Regel als Festbetragsfinanzierung. Die Vollfinanzierung eines Projekts ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Es können auch Teilprojekte gefördert werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre. Vor einer evtl. Bewilligung bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden.
Mit der Anforderung der Fördermittel erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Förderbedingungen.
Das Projekt muß innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung begonnen werden. [nach oben]
Nach Projektabschluß...
rechnen Sie bitte die erhaltenen Fördermittel in einem Verwendungsnachweis ab. Zu dieser Abrechnung gehören ein Sach- und ein Finanzbericht.
Der Sachbericht soll alle wesentlichen Aktivitäten, Erfolge und Mißerfolge bei der Realisierung des Projekts sowie Aussagen zu dessen Nachhaltigkeit enthalten. Die geplanten Ziele sind dem erreichten Stand gegenüberzustellen.
Der Finanzbericht muß entsprechend der Gliederung des bewilligten Kostenplanes eine tabellarische Auflistung alle Einnahmen und Ausgaben enthalten.
Nach Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises wird für die jeweilige Förderung durch die Stiftung eine schriftliche Entlastung ausgesprochen. [nach oben]
Fristen und Termine
Bitte beachten Sie, daß Förderanträge jeweils bis zum 1. März bzw.
1. September (Posteingang) eines Jahres einzureichen sind. Der Stiftungsbeirat entscheidet über die Förderung jeweils bis zum 31. Mai bzw. 30. November. Nach Vorliegen eines Beschlusses erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung.
Wenn ihr Antrag nicht bewilligt wurde..
möchten wir Sie dennoch ermutigen, es später erneut bei uns oder bei anderen Förderinstitutionen zu versuchen. [nach oben]
Förderung
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde
Sie wollen fördern?
Wenn Sie selbst fördern wollen:
Wir sind als gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt.
(St.-Nr. 079/141/12359).
Spenden und Zustiftungen auf unser Konto 0 20 50 41 400 bei der OSPA Rostock, BLZ 130 500 00 sind steuerlich absetzbar.
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